Sachverständigengutachten

Familienpsychologische Gutachten werden vom Familiengericht häufig dann angeordnet, wenn etwa um die elterliche Sorge oder um den Umgang mit einem minderjährigen Kind gestritten wird. In solchen Fällen kann das Familiengericht zur Vorbereitung einer Entscheidung ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag geben. Aufgabe ist es, die gerichtliche Fragestellung im Interesse des Kindeswohls zu beantworten. Dabei sind Kriterien maßgeblich wie: 

  • Bindung des Kindes zu Eltern, Geschwistern und weiteren Bezugspersonen
  • Wille des Kindes und eventuelle Fremdeinflüsse
  • Erziehungseignung der Eltern
  • Förderkompetenz der Eltern
  • Kontinuität der Beziehungen
  • Bindungstoleranz und Konfliktfähigkeit der Eltern
  • Kooperationsfähigkeit der Eltern miteinander und mit Dritten wie dem Jugendamt

 
Hierfür muss der Gutachter oder die Gutachterin sich neutral und objektiv ein möglichst umfassendes Bild der Situation und der einzelnen Personen verschaffen. Je nach Situation und Fragestellung kann es zudem sinnvoll sein, mit den Eltern gemeinsam einen Prozess zu gestalten, der die Erarbeitung einer von allen Beteiligten getragenen Lösung im Interesse des Kindeswohls zum Ziel hat.

Für die Erstellung des Gutachtens sind mehrere persönliche Gespräche mit den Eltern und dem Kind nötig. Darüber hinaus können auch psychologische Testverfahren und Verhaltensbeobachtungen (etwa in Spielsituationen mit dem Kind) zum Einsatz kommen. Anschließend wird das Gutachten schriftlich ausgearbeitet und mit einer Empfehlung zur Frage des Gerichts abgeschlossen. Besonders wichtig ist dabei die inhaltliche Nachvollziehbarkeit dieser Empfehlung.

Die Erstellung eines Gutachtens dauert ja nach Art und Umfang der gerichtlichen Fragestellung in der Regel zwischen 3-6 Monaten.

Die Agentur für Kindeswohl übernimmt familienpsychologische Gutachten für Familiengerichte in Bremen und Niedersachsen.

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